Datenschutz für Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Hessen: Informationsveranstaltung am 29. Juni zu den Konsequenzen aus der Entscheidung des EuGH zum hessischen Beschäftigtendatenschutz
Mit der Entscheidung des Europ. Gerichtshofs (EuGH) vom 30.03.2023 (Aktenzeichen: C‑34/21) wurde die Regelung des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) für „unanwendbar“ erklärt – das ist eine vornehme Umschreibung für ‚europarechtswidrig‘. In weiten Teilen ist damit die Verarbeitung und Speicherung von Beschäftigtendaten für Angestellte im öffentlichen Dienst und für Beamt*innen in Hessen die rechtliche Grundlage entzogen worden. Dieser