15. Dezember 1983 – 15. Dezember 2013: 30 Jahre Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts – 30 Jahre Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 war und ist ein Meilenstein der Demokratie und des Datenschutzes. Abgeleitet aus den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetzes wurde vom Bundesverfassungsgericht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Menschenwürde etabliert. Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main lädt aus Anlass des 30 Jahrestags des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts ein