Lebenslang gültige Versichertennummer / Telematik-Datenbanken / eGk – ein Versicherter erhebt Klage

Datenschutzrheinmain/ Januar 11, 2015/ alle Beiträge, elektronische Patientenakte / Telematik-Infrastruktur / Gematik/ 7Kommentare

Ein Versicherter aus Berlin hat der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main seine Klage gegen die eGk und die dazugehörige Telematik zur Verfügung gestellt und zur Veröffentlichung freigegeben. Aus Sicht der Redaktion dieser Homepage ist die Klagebegründung dadurch von Interesse, dass sie Bezug nimmt auf § 290 SGB V (http://dejure.org/gesetze/SGB_V/290.html), die Regelungen zur lebenslangen Krankenversichertennummer.Diese Argumentation gewinnt vor Hintergrund an Bedeutung, dass

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Bundesverfassungsgericht verhindert Aufnahme von Daten in die DNA-Datei

Datenschutzrheinmain/ November 12, 2013/ alle Beiträge, Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Die Theorie: In die DNA-Datei kommt nur, wer mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt gekommen und eine Sexualstraftat oder eine andere Straftat von erheblicher Bedeutung begangen hat. Zudem muss es Grund zur Annahme geben, dass wegen der Art oder Ausführung der Tat, der Persönlichkeit des Beschuldigten oder sonstiger Erkenntnisse künftig weitere erhebliche Straftat begangen werden könnten. Das legt der Wortlaut des

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Bundesverfassungsgericht zum Datenschutz im privaten Versicherungsrecht

Datenschutzrheinmain/ August 14, 2013/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Beschluss vom 17. Juli 2013 (1 BvR 3167/08) Grundsätze zum Datenschutz im privaten Versicherungsrecht  entwickelt. Danach muss eine versicherungsvertragliche Schweigepflichtentbindung hinreichend eng ausgelegt werden, um dem Versicherten die Möglichkeit zur informationellen Selbstbestimmung zu bieten. Die Grundzüge des Urteils sind einer Pressemitteilung des BVerfG zu entnehmen: https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-053.html

Bundesverfassungsgericht: Kritik an öffentlichen Stellen ist von der Meinungsfreiheit gedeckt und stellt keine üble Nachrede da

Datenschutzrheinmain/ August 12, 2013/ alle Beiträge/ 0Kommentare

Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat in einem am 09.08.2013 veröffentlichten Beschluss die Grundsätze bekräftigt, die die Strafgerichte bei der Beurteilung von Kritik an öffentlichen Stellen zu beachten haben. Das Bundesverfassungsgericht stellt insbesondere fest: Gerichte müssen insbesondere berücksichtigen, dass das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, zum Kernbereich

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