Druck auf eGk-GegnerInnen soll erhöht werden: Bundesmantelvertrag – Ärzte in einer ab 01.01.2015 gültigen neuen Fassung
GKV und KBV haben dem Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä) zum 01.01.2015 erneut novelliert und dabei u. a. die Regelungen in § 19 des Vertragswerks zum Thema Elektronische Gesundheitskarte verändert. Die Änderung bezieht sich auf den schriftlichen Anspruchsnachweis als Ersatz für die eGk. Die neue Fassung: „Wird von der Krankenkasse anstelle der elektronischen Gesundheitskarte im Einzelfall ein Anspruchsnachweis zur Inanspruchnahme von