GEZ: Kein Datenschutz für arme und behinderte BürgerInnen
Menschen, die Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten oder die Leistungen nach SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, sind gezwungen, der GEZ im Einzelfall ggf. Angaben über weitere Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft, Ihr Einkommen, ihre Miethöhe, verhängte Sanktionen u. a. m. zur Verfügung zu stellen, obwohl diese Angaben für die Entscheidung über die GEZ-Befreiung im jeweiligen Einzelfall völlig irrelevant sind. Und Menschen,