Biometrische Daten aus Reisepässen dürfen nicht in private Hände gegeben werden

Datenschutzrheinmain/ Juni 14, 2024/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Der Entwurf der Bundesregierung für das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz sieht u. a. Änderungen im Passgesetz und im Luftverkehrsgesetz vor, die das Auslesen der Daten des Chips im Reisepass betreffen. Auf diesem Funkchip sind personenbezogene Informationen der jeweiligen Pass-Inhaber*innen gespeichert, darunter auch biometrische Daten. Die vorgeschlagenen Änderungen beziehen sich auf das biometrische Gesichtsbild. Künftig sollen Luftfahrtunternehmen, Flughafenbetreiber und Bodenabfertigungsdienstleister dieses biometrische Gesichtsbild

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