Datenschutzaufsichtsbehörde in Baden-Württemberg untersagt der Stadt Tübingen Führung einer Liste der „auffälligen“ Asylbewerber
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg Dr. Stefan Brink untersagt der Stadt Tübingen die Nutzung polizeilicher Daten für eine Liste sogenannter „auffälliger“ Asylbewerber. Mit seiner förmlichen Untersagungsverfügung setzt Brink einen vorläufigen Schlusspunkt unter den sich seit eineinhalb Jahren hinziehenden Streit um die Rechtmäßigkeit einer von der Stadtverwaltung geführten „Liste der Auffälligen“. Die listenmäßige Datenerfassung von Asylbewerbern,