„Wir machen uns die Welt wie sie uns gefällt“ – oder: Wie GKV und KBV über Nacht Verträge frisieren
Zum 01.01.2015 haben GKV und KBV den Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä) neu gefasst. Um den Druck auf eGk-unwillige Kassenpatienten zu erhöhen, wurde auch § 19 Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä) geändert. Dieser Paragraf soll die Gepflogenheiten um Zusammenhang mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGk), mir eGk-unwilligen Versicherten und mit ggf. notwendigen Ersatzverfahren an Stelle der eGk regeln. Für das Ersatzverfahren galt bis