Auch Finanzämter müssen Auskunft über von ihnen verarbeitete personenbezogene Daten geben

WS/ Juni 27, 2024/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz/ 0Kommentare

Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 12.03.2024 (Aktenzeichen: IX R 35/21) festgestellt. In den Leitsätzen des Urteils wird dazu festgestellt: „Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Finanzverwaltung unterfällt dem Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Auf eine Differenzierung nach der Art der Aktenführung, der Art der Dokumente oder der Form der Bearbeitung kommt es nicht an.“ Auf der Grundlage des

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