Peter Schaar: „Prism&Co: Muss mir das Bundesinnenministerium antworten?“

Datenschutzrheinmain/ September 5, 2013/ alle Beiträge, Telekommunikations-Überwachung, Vorratsdatenspeicherung/ 0 comments

  „Meine Aufgabe ist es, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz bei den Bundesbehörden zu kontrollieren. So sieht es § 24 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes vor. Trotzdem hat das Bundesministerium des Innern (BMI) meine Fragen zur Einbeziehung deutscher Behörden in PRISM, TEMPORA und XKEYSCORE nicht beantwortet. Die Behauptung des BMI, man habe meine Fragen nicht beantworten müssen, da der

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