Bayerischer Gesetzentwurf „zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen“ gefährdet Freiheitsrechte von „Normalbürgern“
Die Bayerische Staatsregierung hat einen Entwurf eines Gesetzes zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen veröffentlicht. Zur Begründung ihres Vorhabens teilt die Seehofer-Regierung mit: „Immer wichtiger wird dabei eine, im Einzelfall auch langanhaltende Überwachung der von Seiten der Sicherheitsbehörden als gefährlich eingeschätzten Personen, darunter vor allem auch die sog. Gefährder, insbesondere aus dem terroristischen und sonst extremistischem Spektrum – gerade auch dann,