Berliner Senat bewertet Volksbegehren für mehr Videoüberwachung als „rechtlich unzulässig und politisch verfehlt „
Der Berliner Senat hat am 16.10.2018 über seinen Standpunkt zum Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens über ein Artikel-Gesetz für mehr Sicherheit und Datenschutz in Berlin beraten. Der Senat bewertet das vor allem von Politiker der CDU initiierte Volksbegehren als „rechtlich unzulässig und politisch verfehlt“. Das Volksbegehren wird nun durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport dem Verfassungsgerichtshof zur endgültigen Entscheidung