Bundessozialgericht: Jobcenter dürfen bis zu zehn Jahre Kontoauszüge speichern – aber nicht leistungsrelevante Kontodaten dürfen geschwärzt werden
Die Vorgeschichte: Eine Frau bezog von Mai 2011 bis April 2013 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II vom Jobcenter Oberspreewald-Lausitz. Anschließend forderte sie das Jobcenter auf, die bei ihr angeforderten Kontoauszüge von Girokonten aus ihrer Leistungsakte zu entfernen. Das Jobcenter lehnte dies ab, soweit die Kontoauszüge Angaben enthielten, die „die Höhe des Leistungsbezuges beeinflussen, insbesondere auch dann, wenn