Neues Urteil des Bundessozialgerichts zur elektronischen Gesundheitskarte (eGk)

Datenschutzrheinmain/ Oktober 24, 2017/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 0Kommentare

Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Beschluss vom 24.05.2017 (Aktenzeichen: B 1 KR 79/16 B) erneut sehr hohe Hürden für die Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit der elektronischen Gesundheitskarte errichtet: Danach darf sich, wer sich auf die Verfassungswidrigkeit der Regelungen zur elektronischen Gesundheitskarte (eGk) beruft, nicht nur auf die Benennung der vorgeblich verletzten Rechte – hier die informationelle Selbstbestimmung  nach Art. 2 Abs.

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