Europäischer Gerichtshof: Busfahrer dürfen an der deutschen Grenze keine Pässe kontrollieren

Datenschutzrheinmain/ Dezember 14, 2018/ alle Beiträge, EU-Datenschutz/ 0Kommentare

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Deutschland private Unternehmen im grenzüberschreitenden Linienbusverkehr nicht verpflichten darf, vor der Einreise in das deutsche Hoheitsgebiet die Pässe und Aufenthaltstitel der Passagiere zu kontrollieren. Nach deutschem Recht (§ 63 Aufenthaltsgesetz) muss jeder Beförderungsunternehmer, der im Schengen-Raum einen grenzüberschreitenden Linienbusverkehr mit Zielort in Deutschland betreibt, vor dem Überschreiten der deutschen Grenze die Pässe und

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