Was ist datenschutzrechtlich zulässig bei der Forderung nach Selbstauskünften von Mietinteressent*innen?
Wie privatwirtschaftliche und öffentlich-rechtliche Wohnungsbaugesellschaften mit dieser Problematik umgehen, ist Gegenstand einer Prüfung, die das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA) dieser Tage eingeleitet hat. In einer Pressemitteilung vom 17.01.2022 werden Probleme benannt, denen Mietinteressent*innen bei Ihrer Wohnungssuche häufiger begegnen: „Muss die künftige Vermieterin oder der künftigen Vermieter oder von diesen beauftragten Immobilienmakler erfahren, mit wie vielen Personen Mietinteressentinnen oder Mietinteressenten