Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg: Keine Überwachung von Beschäftigten „ins Blaue hinein“

Datenschutzrheinmain/ Januar 19, 2021/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Unternehmen dürfen ihre Beschäftigten nur überwachen lassen, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Überwachungen ins Blaue hinein aufgrund pauschaler Vermutungen sind unzulässig. Die gewonnenen Beweise sind im Kündigungsschutzprozess nicht verwertbar – so hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg am 11.09.2020 entschieden (Aktenzeichen: 9 Sa 584/20) Worüber hatte das LAG zu entscheiden? Ein Unternehmen kündigte einem langjährigen Vertriebsmitarbeiter. Dieser habe seine Anwesenheitszeiten und

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