Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg: Keine Überwachung von Beschäftigten „ins Blaue hinein“
Unternehmen dürfen ihre Beschäftigten nur überwachen lassen, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Überwachungen ins Blaue hinein aufgrund pauschaler Vermutungen sind unzulässig. Die gewonnenen Beweise sind im Kündigungsschutzprozess nicht verwertbar – so hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg am 11.09.2020 entschieden (Aktenzeichen: 9 Sa 584/20) Worüber hatte das LAG zu entscheiden? Ein Unternehmen kündigte einem langjährigen Vertriebsmitarbeiter. Dieser habe seine Anwesenheitszeiten und