Videoüberwachung in einer Zahnarztpraxis – Datenschutzaufsicht und Verwaltungsgericht Potsdam setzen Grenzen
Das Verwaltungsgericht Potsdam musste sich mit der Klage einer Zahnärztin befassen, die nicht damit einverstanden war, dass ihr die Landesbeauftragte für den Datenschutz Brandenburg die Videoüberwachung ihrer Praxisräume untersagt hatte. Die Zahnärztin hatte in ihren Praxisräumen im Eingangsbereich und in zwei Behandlungszimmern Videokameras installieren lassen. Die Monitore zum Betrachten der Aufnahmen befanden sich in den Behandlungszimmern, eine Aufzeichnung und Speicherung