Amtsgericht Riesa (Sachsen): Abschuss einer Drohne kann wg. Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das Eigentumsrecht gerechtfertigt sein
Was auf den ersten Blick wie ein Kuriosum wirkt, hat einen ernsten Hintergrund. Das Amtsgericht Riese hattte über folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Ein Grundstückseigentümer hatte von seinem Grundstück mit einem Luftgewehr auf eine über seinem Grundstück schwebende Drohne geschossen. Die Drohne stürzte in der Folge ab und wurde zerstört. Auf Grund eines Strafantrags durch den Eigentümer der Drohne ermittelten Polizei