Arbeitsgericht Münster: 5.000 € Schmerzensgeld für eine Beschäftigte, da ein Unternehmen ein Foto von ihr ohne vorherige Zustimmung veröffentlichte

Datenschutzrheinmain/ Juni 21, 2021/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Das Arbeitsgericht Münster hat mit Urteil vom 25.03.2021 (Aktenzeichen: 3 Ca 391/20) einer Beschäftigten ein Schmerzensgeld i. H. v. 5.000 € zuerkannt, weil der Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) ein Foto der Beschäftigten veröffentlichte, bei dem Hautfarbe und ethnische Herkunft herausgestellt wurden. Die Vorgeschichte: Die betroffene Beschäftigte hatte zu keinem Zeitpunkt einer Veröffentlichung des im Unternehmen angefertigten Fotos von ihr zugestimmt. Das

Weiterlesen

Bundesarbeitsgericht (BAG) : Urteil zur Veröffentlichung von Videoaufnahmen eines Arbeitnehmers durch das Unternehmen

Datenschutzrheinmain/ Februar 20, 2015/ Beschäftigtendatenschutz, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Bildnisse von Arbeitnehmern dürfen von den jeweiligen Unternehmen nur mit ihrer Einwilligung veröffentlicht werden. Rechtsgrundlage dafür ist das Kunsturhebergesetz (KUG), dort der § 22. Die Einwilligung der/des Betroffenen muss schriftlich erfolgen. Sie kann aber zu einem späteren Zeitpunkt widerrufen werden, wenn dafür ein plausibler Grund angegeben wird. Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer nach Ausscheiden aus dem Unternehmen seine Einwilligung

Weiterlesen