Bundesarbeitsgericht: Heimliche Videoaufnahmen verletzen das Persönlichkeitsrecht von ArbeitnehmerInnen und können einen Anspruch auf Entschädigung („Schmerzensgeld“) begründen

Datenschutzrheinmain/ Februar 19, 2015/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Videoüberwachung/ 0 comments

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 19.02.2015 (Aktenzeichen 8 AZR 1007/13) entschieden, dass ein Unternehmen, das einen Detektiv mit der Überwachung eines Arbeitnehmers in dessen privatem Lebensbereich überträgt , rechtswidrig handelt, wenn sein Verdacht auf arbeitsvertragswidriges Verhalten nicht auf konkreten Tatsachen beruht. Für dabei heimlich hergestellte Abbildungen gilt das gleiche. Eine solche rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann einen

Read More