Amtsgericht Bergisch-Gladbach: Wohnungseigentümer muss auf Hausflur gerichtete Videoüberwachungskamera in Wohnungseingangstür entfernen

Datenschutzrheinmain/ Januar 18, 2018/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Werden in einer Wohnanlage mit mehreren Eigentumswohnungen von einem Wohnungseigentümer ohne entsprechenden Beschluss der übrigen Wohnungseigentümer gemeinsam genutzte Räume (z. B. Flure oder H) durch eine Kameraanlage überwacht, die ein einzelner Wohnungseigentümer in seine Tür eingebaut hat, so kann die Eigentümergemeinschaft von dem betreffenden Wohnungseigentümer Beseitigung der Kameraanlage verlangen. Dies hat das Amtsgericht Bergisch-Gladbach in einem Urteil vom 03.09.2015 (Aktenzeichen:

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