Fotos auf Firmen-Homepage nur mit Zustimmung der betroffenen Beschäftigten
Arbeitgeber sind nicht berechtigt, Fotos der bei ihnen Beschäftigten ohne deren Zustimmung auf die Homepage der Firmazustellen. So lautet ein Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt/Main. Dieser Grundsatz gilt insbesondere dann, wenn die betroffenen Beschäftigten in der Zwischenzeit aus dem Unternehmen ausgeschieden sind.