Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zur Videoüberwachung von Demonstrationen durch die Polizei: Auch für Übersichtsaufnahmen von Versammlungen ist eine gesetzliche Grundlage erforderlich

Datenschutzrheinmain/ Februar 21, 2015/ alle Beiträge, staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Am 24. März 2012 fand in Bad Neuenahr-Ahrweiler eine Versammlung unter dem Motto Keine Straße, keine Stadt, kein Haus für Nazis statt. Anlass war das sogenannte Braune Haus, das dort seinerzeit von Mitgliedern einer rechtsextremen Organisation bewohnt und als Zentrale genutzt wurde. Die Polizei setzte einen mit einer Kamera ausgestatteten Übertragungswagen ein, mit dem sie zur Lageorientierung Übersichtsaufnahmen der Versammlung

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