Videoüberwachung: Auch Kamera-Attrappen können im Mehrfamilienhaus unzulässig sein
Das entschied das Landgericht Berlin nach Klage eines betroffenen Mieters. Dieser lehnte die Anbringung einer Kamera-Attrappe im Eingangsbereich des Hauses ab. Der Hauseigentümer wollte damit verhindern, dass Obdachlose im Hausflur nächtigen. Der Mieter sah die Kamera als unzulässig Überwachungsinstrument an und klagte auf Entfernung der Attrappe. Vor dem Amtsgericht Berlin verlor er seine Klage; das Landgericht gab dieser aber statt.