Vermieter darf Untermieterlaubnis nicht von Vorlage von Leistungsbescheiden des Jobcenters abhängig machen

Datenschutzrheinmain/ Juni 19, 2018/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht, Sozialdatenschutz/ 0Kommentare

Dies hat das Landgericht Berlin in einem Urteil vom 11.04.2018 (Aktenzeichen: 66 S 275/17) entschieden. Der Sachverhalt: Die Mieterin einer 3-Zimmer-Wohnung bat ihren Vermieter um die Erteilung einer Untermieterlaubnis. Sie wollte eines der Zimmer untervermieten, da sie finanziell nicht in der Lage war, die Wohnung allein zu halten, bezog geringe Einkünfte aus Erwerbsarbeit und ergänzende Leistungen des Jobcenters. Den Vermieter informierte sie

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