Erfolg für Persönlichkeitsschutz: Die Deutsche Bahn darf beim Fahrscheinkauf nicht mehr E-Mail-Adresse oder Handynummer verlangen
Die Deutsche Bahn Fernverkehr AG darf beim Kauf von Sparpreis-Tickets nicht mehr verpflichtend E-Mail-Adresse oder Handynummer verlangen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt mit Urteil vom 10.07.2025 (Aktenzeichen: 6 UKl 14/24) entschieden. Die bisherige Praxis war rechtswidrig, da sie gegen die DSGVO verstößt. Die Daten sind für den Kauf nicht erforderlich und eine freiwillige Einwilligung lag nicht vor, stellte das Gericht