Landesarbeitsgericht (LAG) Mainz zum Streit über die Veröffentlichung eines Belegschaftsfoto im Internet

Datenschutzrheinmain/ Oktober 15, 2013/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Das Landesarbeitsgericht Mainz hat bereits im November 2012 entschieden, dass die Teilnahme an einem Fototermin, bei dem ein Belegschaftsfoto zu Werbezwecken erstellt werden soll zugleich bedeutet, dass die/der betroffene Arbeitnehmer/in in die Veröffentlichung des Fotos einwilligt. Nach Ansicht des Landesarbeitsgericht Mainz endet diese Einwilligung auch nicht mit Beendigung des Arbeits­verhältnisses. Das Urteil (AZ: 6 Sa 271/12) ist hier im Wortlaut nachlesbar: http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={AC948CE4-221E-4278-ABEE-A2EB75A642CE}