Landesarbeitsgericht Hessen: Heimlicher Mitschnitt eines Personalgesprächs rechtfertigt außerordentliche Kündigung

Datenschutzrheinmain/ Januar 4, 2018/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0 comments

Ein Arbeitnehmer, der zu einem Personalgespräch eingeladen war und dieses heimlich mit seinem Smartphone aufgenommen hatte, darf außerordentlich (fristlos) gekündigt werden. Das entschied das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in einem Urteil vom 23.08.2017 (Aktenzeichen:  6 Sa 137/17). Dem Beschäftigten wurde der Vorwurf gemacht, andere KollegInnen beleidigt und verbal bedroht zu haben. Er wurde deshalb zunächst abgemahnt und zu einem späteren Zeitpunkt

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