Landesarbeitsgericht Hamm (NRW): Arbeitnehmer*innen haben Anspruch auf Schadensersatz für unvollständige Datenauskunft!

Datenschutzrheinmain/ August 13, 2021/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Das Landesarbeitsgericht Hamm (NRW) hat mit Urteil vom 11.05.2021 (Aktenzeichen: 6 Sa 1260/20) ein Unternehmen dazu verurteilt, auf der Grundlage des Art. 82 DSGVO einer ehemaligen Beschäftigten 1.000 € Schadensersatz zu zahlen. Die Vorgeschichte: Die Klägerin hatte einen Auskunftsantrag nach Art. 15 DSGVO gestellt. Darin hatte sie eine Auskunft nach der „Datenschutzgrundverordnung im Hinblick auf sämtliche bei Ihnen gespeicherten Daten,

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