Verwaltungsgericht Wiesbaden rügt Bundeskriminalamt wg. Verweigerung einer Datenauskunft

Datenschutzrheinmain/ Februar 14, 2017/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 0Kommentare

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden musste über eine Klage entscheiden, mit der der Kläger Auskunft über die zu seiner Person im polizeilichen Informationssystem (INPOL) des Bundeskriminalamtes (BKA) gespeicherten Daten verlangte. Die Rechtsanwältin des Kläger fertigte ein Schreiben an das BKA, nahm darin Bezug auf ein früheres Auskunftsersuchen und begehrte unter Vorlage einer aktuellen Vollmacht und Ausweiskopie ihres Mandanten Auskunft über die im

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