Anforderungen an elektronische Behördenakten – Verwaltungsgericht Wiesbaden rügt rechtswidrige Verhaltensweisen hessischer Behörden
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat sich in einer Entscheidung vom 20.01.2015 (Aktenzeichen: 6 K 1567/14) mit der Praxis hessischer Behörden bei der Erstellung elektronischer Akten beschäftigt. Mit dem Urteil wurde zwar eine Klage einer hessischen Einwohnerin auf Einbürgerung abgewiesen, zugleich aber eine scharfe und detaillierte Kritik am Erlass der „Verwaltungsvorschrift über das Einbürgerungsverfahren“ des Hessischen Innenministeriums und der daraus abgeleiteten Praxis