Bundesverwaltungsgericht: Datenschutzrecht gibt Anspruch auf unentgeltliche Kopien von Prüfungsarbeiten

Datenschutzrheinmain/ Dezember 1, 2022/ alle Beiträge, EU-Datenschutz/ 0Kommentare

Absolventen der zweiten juristischen Staatsprüfung haben gemäß Art. 15 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 5 Satz 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – einen Anspruch darauf, dass ihnen das Landesjustizprüfungsamt unentgeltlich eine Kopie der von ihnen angefertigten Aufsichtsarbeiten mitsamt den zugehörigen Prüfergutachten zur Verfügung stellt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Urteil vom 30.11.2022 (Aktenzeichen: 6 C 10.21) entschieden. Nachdem der Kläger im

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