Bundesarbeitsgericht (BAG) begrenzt Fragerecht des Arbeitgebers nach erledigten Ermittlungsverfahren

Datenschutzrheinmain/ September 25, 2013/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 1Kommentare

Mit Urteil des BAG vom 15.11.2012 (AZ: 6 AZR 339/11) wurde der – vor allem von öffentlichen Arbeitgebern ausufernd betriebenen – Praxis, in Bewerbungsgesprächen und per schriftlicher Befragung vor einer Einstellung Auskünfte über erledigte Ermittlungsverfahren zu erhalten, ein Riegel vorgeschoben. Das BAG stellte fest: „An der Informationsbeschaffung durch die unspezifizierte Frage nach eingestellten Ermittlungsverfahren an den Stellenbewerber besteht grundsätzlich kein

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