Bundesnachrichtendienst muss Speicherung und Nutzung der Metadaten von durch Art. 10 GG geschützten Telefonverkehren unterlassen

Datenschutzrheinmain/ Dezember 14, 2017/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), Telekommunikations-Überwachung/ 0Kommentare

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Klagen eines Rechtsanwalts und der Organisation Reporter ohne Grenzen auf Unterlassung der Speicherung und Nutzung von Metadaten (Verbindungsdaten) aus ihren Telekommunikationsverkehren in der vom Bundesnachrichtendienst (BND) betriebenen Datei VERAS (für: Verkehrsdatenanalysesystem) teilweise stattgegeben. In einer Pressemitteilung vom 14.12.2017 stellt das Bundesverwaltungsgericht fest: „In der Datei VERAS speichert der BND Telefonie-Metadaten aus leitungsvermittelten Verkehren mit

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