Überwachung des Nachbargrundstücks mittels Videokamera trotz Verpixelung unzulässig
Das Landgericht Berlin musste sich in einem Nachbarschaftsstreit mit der Videoüberwachung eines angrenzenden Grundstücks beschäftigen. Einer der Grundstückseigentümer installierte zur Überwachung seines Grundstücks Kameras. Das Blickfeld einer dieser Kameras deckte auch einen Teil der Garagenzufahrt des Nachbargrundstücks ab. Darin sah dessen Eigentümer eine unzulässige Überwachung. Er verlangte die Beseitigung der Kamera. Der Kameraeigentümer weigerte sich. Er führte an, dass Aufnahmen