Facebook verstößt gegen Datenschutzrecht – Kammergericht Berlin gibt Klage des vzbv in vielen Punkten statt
Facebook verstößt mit Voreinstellungen zur Privatsphäre und einem Teil seiner Geschäftsbedingungen gegen Verbraucher- und Datenschutzrecht. Dazu gehören eine Klausel zur Nutzung des Profilbilds für kommerzielle Zwecke sowie die voreingestellte Aktivierung eines Ortungsdienstes, der Chat-Partnern den Aufenthaltsort verrät. Das hat das Kammergericht in Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Der vzbv darf demnach bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung