Hessische Corona-Verordnung und die DSGVO-“Rechte der Betroffenen”: Eine Klatsche für die Landesregierung vom Verwaltungsgericht Frankfurt

WS/ März 26, 2021/ alle Beiträge, Datenschutz in Zeiten von Corona, EU-Datenschutz, Hessische Landespolitik/ 0Kommentare

„Die hessische Landesregierung ist daher nicht ermächtigt, Akte der europäischen Gesetzgebung pauschal für nicht anwendbar zu erklären. Diese Erkenntnis ist als Acte clair derart allgemein, dass es für sie – unabhängig davon, dass sie hier in einem nur vorläufigen Rechtsschutzverfahren erfolgt – nicht der Anrufung des Europäischen Gerichtshofs bedarf.” Dieser Satz steht in einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 16.03.2021

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