Datenschutz im Arbeitsrecht: Kein 3-Minuten-Takt für Taxifahrer

Datenschutzrheinmain/ August 19, 2017/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Das Arbeitsgericht Berlin hat sich in einem Urteil mit der Überwachung eines angestellten Taxifahrers durch das Taxiunternehmen auseinander gesetzt und entschieden: Ein Taxiunternehmen kann von einem bei ihm als Arbeitnehmer beschäftigten Taxifahrer nicht verlangen, während des Wartens auf Fahrgäste alle drei Minuten eine Signaltaste zu drücken, um seine Arbeitsbereitschaft zu dokumentieren. Ein Taxifahrer hatte seinen Vertragspartner auf Arbeitsvergütung in Höhe

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