Dresden: Im Auftrag eines Vereins von einem Detektiv überprüft – 5.000 € Schadensersatz

Powidatschl/ September 27, 2022/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz/ 0Kommentare

Es gibt nichts, was es nicht gibt – sagt der Volksmund. Und hat damit recht, wie ein Urteil am Oberlandesgerichts Dresden vom 30.11.2021 (Aktenzeichen: 4 U 1158/21) zeigt. Was war vorgefallen? Ein Mann bekundet Interesse an der Mitgliedschaft in einem Verein. Der Geschäftsführer des Vereins lässt in ihn ohne sein Wissen und seine Zustimmung durch eine Detektei überprüfen. Die Ergebnisse

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