Verwaltungsgericht Karlsruhe zum Einsatz eines Polizeibeamten als Verdeckter Ermittler in Heidelberg: Der „Grundrechtseingriff sei mangels Rechtsgrundlage rechtswidrig gewesen…“

Datenschutzrheinmain/ Oktober 29, 2015/ alle Beiträge, staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Mit Urteilen vom 26.08.2015 (Aktenzeichen: 4 K 2107/11 bis 4 K 2113/11) hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe den Klagen von insgesamt sieben KlägerInnen aus Heidelberg stattgegeben, die sich gegen den Einsatz eines Polizeibeamten als Verdeckter Ermittler im Jahr 2010 wandten. Dieser Verdeckte Ermittler war im Dezember 2010 durch einen Zufall enttarnt worden. Mit ihren Klagen begehrten die Kläger die Feststellung der

Weiterlesen