Verwaltungsgericht Lüneburg: Einsatz eines GPS-Ortungssystems im Firmenfuhrpark ist datenschutzrechtlich unzulässig, wenn auch eine private Nutzung der Fahrzeuge möglich ist

Datenschutzrheinmain/ April 6, 2019/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Das Verwaltungsgericht Lüneburg musste sich mit der Klage eines Gebäudereinigung-Unternehmens gegen eine Verfügung der Niedersächsischen Landesdatenschutzbeauftragten auseinandersetzen. Der Sachverhalt: Die Firmenfahrzeuge, die die Beschäftigten nutzen, sind mit GPS-Systemen ausgestattet. Das verwendete GPS-System ist vom Hersteller so ausgelegt, dass es für einen Zeitraum von 150 Tagen ständig jegliche gefahrene Strecke mit Start- und Zielpunkten einschließlich der gefahrenen Zeit und zumindest des

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