Amtsgericht München: Dash-Cam dürfen kein Beweismittel im Zivilprozess sein

Datenschutzrheinmain/ August 18, 2014/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0 comments

Nach dem Verwaltungsgericht Ansbach (siehe https://ddrm.de/?p=2778) hat auch das Amtsgericht München vor wenigen Tagen die Nutzung von Dash-Cams in privaten Fahrzeugen als Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gebrandmarkt. Es hat deshalb Videoaufzeichnungen, die mit Hilfe einer Dash-Cam erstellt wurden, nicht als Beweismittel in einem Zivilrechtsprozess zugelassen.