Bundesgerichtshof (BGH): Heimliche Beschlagnahme von E-Mail-Inhalten ist rechtswidrig
Die Vorgeschichte: Ein Angeklagter in einem Strafverfahren hatte gerügt, dass aufgrund von zwei Beschlüssen des Amtsgerichts Oldenburg beschlagnahmte Daten auf dem E-Mail-Konto eines Mitangeklagten verwertet, obwohl dieser von den Maßnahmen auch nachträglich nicht unterrichtet worden sei. Das Urteil: Der BGH stellt in seinem Urteil vom 04.08.2015 (Aktenzeichen 3 StR 162/15) fest: E-Mails und Daten auf Mailservern dürfen grundsätzlich nicht heimlich