Landgericht Frankenthal: Datenschutz beim Verkauf von bewohnten Häusern – auch Wohnraumfotos im Online-Exposé müssen von den Bewohner*innen freigegeben werden
Mit Urteil vom 04.06.2024 (Aktenzeichen: 3 O 300/23) hat das Landgericht Frankenthal (Pfalz) festgestellt, dass auch Fotos von bewohnten Räumen personenbezogene Daten i. S. d. DSGVO sind und ihre Veröffentlichung nur mit Einwilligung der betroffenen Personen erfolgen darf. Eine Missachtung dieses Grundsatzes kann Schadensersatzansprüche in Form von Schmerzensgeld zur Folge haben. Die Klage eines Ehepaars, das die Wohnung bewohnte, wegen