Videoüberwachung im Fitnessclub

Datenschutzrheinmain/ Januar 16, 2014/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Das Landgericht Koblenz hat mit Urteil vom 19.12.2013 (AZ: 3 O 205/13) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Fitnessclubs in Koblenz im Bezug auf Zustimmung zur Videoüberwachung in den Innenräumen des Clubs überprüft und als rechtswidrig beurteilt. Zum Sachverhalt. In den AGB des Clubs war u. a. bestimmt: „… werden zur Erhöhung der Sicherheit Teilbereiche durch Videokameras überwacht. Einzelfallbezogen werden Aufnahmen gespeichert, soweit

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