Landgericht Mainz: 5.000 € Schadensersatz für unberechtigte Schufa-Meldung

Datenschutzrheinmain/ November 24, 2021/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Meldet ein Inkassobüro eine Forderung unberechtigt an die SCHUFA Holding AG, hat der Betroffene aufgrund des fehlerhaften Eintrags von Daten bei der Auskunftei einen Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO. Dies entschied das Landgericht Mainz mit Urteil vom 12.11.2021 (Aktenzeichen: 3 O 12/20). Der Kläger hatte eine Rechnung seines Energieunternehmens nicht bezahlt. Das beauftragte Inkassounternehmen leitete daraufhin das gerichtliche

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