Arbeitsgericht Münster: 5.000 € Schmerzensgeld für eine Beschäftigte, da ein Unternehmen ein Foto von ihr ohne vorherige Zustimmung veröffentlichte

Datenschutzrheinmain/ Juni 21, 2021/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Das Arbeitsgericht Münster hat mit Urteil vom 25.03.2021 (Aktenzeichen: 3 Ca 391/20) einer Beschäftigten ein Schmerzensgeld i. H. v. 5.000 € zuerkannt, weil der Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) ein Foto der Beschäftigten veröffentlichte, bei dem Hautfarbe und ethnische Herkunft herausgestellt wurden. Die Vorgeschichte: Die betroffene Beschäftigte hatte zu keinem Zeitpunkt einer Veröffentlichung des im Unternehmen angefertigten Fotos von ihr zugestimmt. Das

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