Arbeitsgericht Oldenburg: 10.000 € Schmerzensgeld für verspätete Datenschutz-Auskunft
Das Arbeitsgericht Oldenburg hat mit Urteil vom 09.02.2023 (Aktenzeichen: 3 Ca 150/21) entschieden, dass ein Unternehmen einem ehemaligen Beschäftigten wegen verspäteter Auskunftserteilung Schadensersatz i. H. v. 10.000 € zahlen muss. Der Kläger hatte ein Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO gestellt. Das Unternehmen hatte die Auskunft über 20 Monate lang verweigert und erst im Laufe des Gerichtsverfahrens einzelne Auskünfte erteilt. Neben