Bundesverwaltungsgericht: Kein Einsichtsrecht der Überwachungsbehörde in ärztliche Patientenakten zur Kontrolle der Verschreibung von Betäubungsmitteln
Die nach den Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) für die Überwachung der Verschreibung von Betäubungsmitteln zuständigen Behörden sind nicht befugt, zur Kontrolle Einsicht in ärztliche Patientenakten zu nehmen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Urteil vom 10.03.2022 (Aktenzeichen: 3 C 1.21) entschieden. Der Kläger ist Arzt. Er betreibt eine allgemeinmedizinische Praxis. Die beklagte bayrische Behörde gab ihm auf, für 14 namentlich